Wiener Wohnen Direktvergabe: Gemeindewohnung direkt übernehmen
Neben der klassischen Vergabe über die Wohnberatung Wien gibt es einen zweiten, weniger bekannten Weg zur Gemeindewohnung: die Direktvergabe. Dabei einigt sich der bisherige Mieter direkt mit einem Nachmieter — und umgeht so die allgemeine Warteliste. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen und Ablauf. Verbindlich ist allein wienerwohnen.at.
Was ist die Direktvergabe?
Wer seine Gemeindewohnung aufgibt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen direkt an eine selbst gewählte Person weitergeben. Der Interessent braucht dafür ein gültiges Wiener Wohn-Ticket, das zur Größe der Wohnung passt (Anzahl der Wohnräume). Für Wohnungssuchende heißt das umgekehrt: Mit Wohn-Ticket können Sie gezielt nach Direktvergabe-Angeboten suchen, statt auf die allgemeine Vergabe zu warten.
So läuft die Direktvergabe ab
Der Ablauf in vier Schritten:
- 1. Wohn-Ticket prüfen: Der Interessent braucht ein gültiges Wiener Wohn-Ticket passend zur Wohnungsgröße (Registrierung über die Wohnberatung Wien).
- 2. Einigungserklärung: Mieter und Interessent füllen gemeinsam die Einigungserklärung aus.
- 3. Prüfung durch Wiener Wohnen: Die Erklärung geht an Wiener Wohnen; dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- 4. Vertragswechsel: Der alte Mietvertrag wird gekündigt, der neue nach Prüfung und allfälligen Instandsetzungen abgeschlossen.
Ablöse: maximal 5.000 Euro
Für fest eingebaute Einrichtung (z. B. Küche) darf der Vormieter eine Privatablöse von höchstens 5.000 Euro pro Wohnung vereinbaren. Höhere Forderungen sind unzulässig. Wer ein Direktvergabe-Inserat mit Ablöse sieht, sollte den Betrag daran messen — und die Miete am Marktschnitt: wertradar zeigt für jedes gebündelte Wiener Mietangebot den €/m²-Vergleich.
Direktvergabe-Angebote finden
Direktvergaben werden privat angebahnt — über Bekannte, Aushänge und vor allem über Inserate auf den Portalen („Gemeindewohnung Direktvergabe"). Die Grundlagen zur Gemeindewohnung (Voraussetzungen, Wohn-Ticket, Wartezeiten) stehen im Ratgeber Gemeindewohnung Wien.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Gemeindewohnung ohne Warteliste bekommen?
Ja, über die Direktvergabe: Der bisherige Mieter gibt die Wohnung direkt an eine Person mit gültigem Wiener Wohn-Ticket weiter. Wiener Wohnen prüft die Voraussetzungen und schließt dann den neuen Mietvertrag ab.
Brauche ich für die Direktvergabe ein Wohn-Ticket?
Ja. Der übernehmende Interessent braucht ein gültiges Wiener Wohn-Ticket, das zur Anzahl der Wohnräume der Wohnung passt. Ohne Wohn-Ticket ist keine Direktvergabe möglich.
Wie hoch darf die Ablöse bei einer Direktvergabe sein?
Für fest eingebaute Einrichtungsgegenstände dürfen maximal 5.000 Euro pro Wohnung vereinbart werden. Darüber hinausgehende Forderungen sind nicht zulässig.
Wo finde ich Direktvergabe-Angebote?
Meist über private Inserate auf den Immobilienportalen oder über persönliche Kontakte. Ein aufrechtes Wohn-Ticket ist die Voraussetzung, um zugreifen zu können.
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