Wohnberechtigungsschein: Anspruch, Antrag, Wohnungssuche
Ohne Wohnberechtigungsschein — kurz WBS, je nach Bundesland auch „§ 5-Schein“ oder „B-Schein“ genannt — lässt sich eine geförderte Wohnung nicht anmieten. Der Schein ist kein Wohnungsangebot, sondern eine Bescheinigung: Er bestätigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für preisgebundenen Wohnraum einhält. Dieser Ratgeber erklärt, wer ihn bekommt, wie der Antrag abläuft und warum Sozialwohnungen auf Immobilienportalen kaum auftauchen.
Was der Wohnberechtigungsschein ist — und was nicht
Der WBS ist eine behördliche Bescheinigung, keine Wohnungszuteilung. Er berechtigt dazu, sich auf öffentlich geförderten Wohnraum zu bewerben — also Wohnungen, deren Miete im Gegenzug für Fördermittel gesetzlich gebunden ist. Vermieter solcher Wohnungen dürfen nur an Haushalte mit gültigem Schein vermieten und müssen ihn vor Vertragsabschluss prüfen.
Zwei Missverständnisse sind verbreitet:
- Der WBS verschafft keine Wohnung. Die Suche bleibt Ihre Aufgabe — der Schein macht Sie nur bewerbungsfähig.
- Er gilt nicht bundesweit einheitlich. Wohnraumförderung ist seit der Föderalismusreform Ländersache. Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes, die konkreten Grenzen und Verfahren setzen die Länder — teils mit eigenen Regeln je Stadt.
Wer Anspruch hat: so funktionieren die Einkommensgrenzen
Maßgeblich ist das Gesamteinkommen des Haushalts, nicht der Bruttolohn einer Person. Der Rechenweg ist in allen Ländern ähnlich aufgebaut, die Beträge unterscheiden sich:
- Ermittelt wird das voraussichtliche Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, in der Regel aus den letzten zwölf Monaten.
- Davon werden Pauschalen und Freibeträge abgezogen — etwa für Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherung, dazu Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder junge Ehepaare.
- Das Ergebnis wird mit der Einkommensgrenze für Ihre Haushaltsgröße verglichen. Je mehr Personen, desto höher die Grenze.
Weil die Grenzen von Land zu Land und teils von Stadt zu Stadt abweichen und regelmäßig angepasst werden, nennen wir hier bewusst keine Eurobeträge. Größere Städte kennen zusätzlich mehrere Einkommensstufen: Wer die Grundstufe überschreitet, kommt unter Umständen für eine höhere Stufe mit größerem Wohnungsangebot in Frage. Die verbindliche Auskunft gibt das Wohnungsamt Ihrer Gemeinde.
Der Antrag: Stelle, Unterlagen, Dauer, Gültigkeit
Zuständig ist die Wohnungsbehörde Ihrer Gemeinde — je nach Ort Wohnungsamt, Amt für Wohnungswesen oder Bürgeramt. Viele Städte nehmen den Antrag inzwischen online entgegen.
Üblicherweise verlangt werden:
- ausgefüllter Antrag und Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate — Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Bescheide über Lohnersatz- oder Sozialleistungen, bei Selbstständigen die Gewinnermittlung
- Nachweise für Freibeträge, etwa Schwerbehindertenausweis, Geburtsurkunden, Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen
- bei besonderer Dringlichkeit zusätzliche Belege, etwa eine Kündigung oder ein ärztliches Attest
Der Schein wird befristet ausgestellt — in vielen Ländern für ein Jahr. Läuft er ab, bevor Sie eine Wohnung gefunden haben, muss er neu beantragt werden. Beantragen Sie ihn deshalb erst, wenn Sie tatsächlich suchen: Ein abgelaufener Schein nützt bei der Bewerbung nichts.
Wo es Sozialwohnungen wirklich gibt
Hier liegt der eigentliche Engpass — und der Grund, warum die Suche auf Immobilienportalen oft ins Leere läuft: Der geförderte Bestand wird überwiegend gar nicht öffentlich inseriert. Vergeben wird über andere Wege:
- Kommunale Wohnungsgesellschaften — die städtischen Gesellschaften halten den größten geförderten Bestand und führen eigene Bewerberlisten.
- Wohnungsgenossenschaften — Aufnahme meist über Mitgliedschaft und Anteile, oft mit Wartezeit.
- Das Wohnungsamt selbst — in manchen Städten werden Wohnungen direkt zugewiesen oder Belegungsrechte vermittelt.
- Private Eigentümer mit Bindung — hier tauchen Angebote am ehesten auf Portalen auf, erkennbar am Hinweis „WBS erforderlich“.
Praktisch heißt das: Melden Sie sich parallel bei mehreren kommunalen Gesellschaften und Genossenschaften an, statt sich auf Inserate zu verlassen. Die freifinanzierten Angebote auf den Portalen bleiben trotzdem relevant — dort entscheidet der Preis, und genau den lässt sich vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Eine Bescheinigung der Gemeinde, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für öffentlich geförderten Wohnraum einhält. Vermieter geförderter Wohnungen dürfen nur an Haushalte mit gültigem Schein vermieten und müssen ihn vor Vertragsabschluss prüfen. Eine Wohnung verschafft der Schein nicht — er macht Sie bewerbungsfähig.
Wo beantrage ich den WBS?
Bei der Wohnungsbehörde Ihrer Gemeinde — je nach Ort Wohnungsamt, Amt für Wohnungswesen oder Bürgeramt. Viele Städte bieten den Antrag online an. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie wohnen möchten.
Wie hoch darf das Einkommen für einen WBS sein?
Das legt jedes Bundesland selbst fest, teils mit eigenen Werten je Stadt, und die Grenzen werden regelmäßig angepasst. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich Pauschalen und Freibeträgen, verglichen mit der Grenze für Ihre Haushaltsgröße. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihres Wohnungsamts.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Er wird befristet ausgestellt, in vielen Ländern für ein Jahr. Läuft er ab, bevor Sie eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie ihn neu beantragen. Deshalb lohnt es sich, ihn erst zu beantragen, wenn die Suche tatsächlich beginnt.
Warum finde ich auf Immobilienportalen kaum Sozialwohnungen?
Weil der geförderte Bestand überwiegend nicht öffentlich inseriert wird. Kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und die Wohnungsämter vergeben über eigene Bewerberlisten. Auf Portalen erscheinen vor allem private Eigentümer mit Belegungsbindung — erkennbar am Hinweis „WBS erforderlich“.
Bekomme ich auch mit Arbeit einen WBS?
Ja. Der Schein ist nicht an Arbeitslosigkeit oder Sozialleistungen geknüpft, sondern allein an die Einkommensgrenze für Ihre Haushaltsgröße. Auch Berufstätige, Auszubildende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner können ihn erhalten, wenn das Haushaltseinkommen darunter liegt.
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